Legitimation, für mich zu entscheiden
Legitimation, für mich zu entscheiden
Rechtsanwälte empfehlen Privatpersonen ab 18 Jahren eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht legitimieren Sie weiterhin eine andere Person, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind. Hier regeln Sie die Erlaubnisse – zum Beispiel für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt. Die Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Gesamtvollmacht bleiben Sie auch dann selbstbestimmt.
Verbindliche Wünsche zu medizinischen Themen
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“. Im Rahmen des JURA DIREKT Service werden Änderungen und Aktualitäten automatisch erledigt.
Wünsche zu Betreuung
In einer Betreuungsverfügung können Sie verhindern, dass ein fremder Betreuer bestellt wird. Weiterhin legen Sie unter anderem Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten fest.
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