Vormund selbst bestimmen
Familien mit Kindern unter 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung fertigen zu lassen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern dürfen. Die Legitimation für Erziehung und Vermögen kann auch getrennt werden.
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