Änderungen von JURA DIREKT Bestandskunden-Vollmachten
Grundlage: Das BGB erfährt seinen größten „Umbau“ seit Jahrzehnten. Laut Bundesregierung hauptsächlich, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken und um unnötige Betreuungen zu vermeiden.
Im Bereich Betreuungs- und Familienrecht werden vordergründig Paragrafen neu sortiert und veraltete Begriffe wie z.B. das des „Mündels“ eliminiert.
Weiterhin steht im Vordergrund, dass durch das neue Betreuungsrecht nicht mehr nur zum Wohle des Betreuten entschieden werden soll, sondern vielmehr, dass nach seinen Wünschen und seinem Willen zu handeln ist, sofern er/sie diesen noch äußern kann. Ebenfalls ergeben sich Änderungen in der Paragrafenbenennung. So wird beispielsweise aus dem § 1901a Abs. 1 BGB neu der § 1827 Abs. 1 BGB. Es ändern sich also hauptsächlich Ziffern sowie Begriffe, nicht aber die rechtlichen Inhalte.
In Bezug auf die Vorsorgevollmacht geht es um ca. 10 Paragrafen. Somit entsteht keine Notwendigkeit die Vollmachten sofort zu aktualisieren. Die Anpassungen in Bezug auf Ziffern und Begrifflichkeiten werden im Zuge jeder inhaltlichen Änderung nach und nach erfolgen.
Neukunden erhalten ab dem 01.01.2023 selbstverständlich neu angepasste und auch textliche ergänzte Vollmachten, beispielsweise im Bereich der Schenkungen.
Fazit:
Die Unterschriftsbeglaubigung
Grundlage: Mit einer Unterschriftsbeglaubigung auf der Vorsorgevollmacht ermöglicht der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Vertretung auch in Immobilien- bzw. präziser in Grundbuchangelegenheiten. Weiterhin ist für die Bestellung eines neuen Geschäftsführers für eine GmbH die Eintragung im Handelsregister notwendig. Diese kann der Bevollmächtigte nur mit einer öffentlich beglaubigten Vollmacht durchführen.
Die Änderung ab 2023 berührt nur die Immobilienübertragung nach dem Tod des Vollmachtgebers. D.h. zu Lebzeiten ändert sich mit einer öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht durch eine Betreuungsbehörde (Kosten bei 10€) nichts.
Geändert wurde, dass eine vom Notar beglaubigte Vollmacht (Kosten brutto 23,80 – 83,30€) für die Immobilienübertragung über den Tod hinaus gültig bleibt. Der Bundesrat wollte dies verhindern, da hier ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Notare geschaffen wurde und es dem Zweck, die Betreuungsbehörden zu stärken, entgegenläuft. Weiterhin hat erst vor Kurzem der BGH in einem Beschluss (V ZB 148/19) die öffentlich durch eine Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht für Immobilienübertragungen über den Tod hinaus für gültig und einsetzbar erklärt.
Fachleute und auch der Expertenrat gehen davon aus, dass hier in nächster Zeit eine Korrektur auf das vom BGH entschiedene Maß vorgenommen wird und die Gleichstellung von betreuungsbehördlicher und notarieller Beglaubigung wieder hergestellt werden könnte.
Weiterführende Informationen und einen Artikel zum Thema Unterschriftsbeglaubigung finden Sie auf unserer Webseite: HIER KLICKEN
Fazit:
Umsetzung seitens JURA DIREKT
Wir kümmern uns weiterhin um die Abwicklung der bundesweiten Unterschriftsbeglaubigung für unsere Kunden.
Im gesamten JURA DIREKT Abwicklungsprozess wird die Kundengruppe der Immobilienbesitzer und Selbständigen mehrmals auf das Thema Beglaubigung aufmerksam gemacht und auch an die Erledigung erinnert. Kooperationspartner brauchen also bei Ihrer Kundenaufklärung darauf nicht explizit hinweisen oder die Beglaubigung beantragen. Das geschieht automatisch durch unsere Kundenbetreuung, sobald die unterschriebenen Vollmachten erstmalig an uns zurückgesendet wurden. Dann erhalten Kunden, die eine klare und rechtlich notwendig eigenständig durchgeführte Willensbekundung an uns durchgeführt haben, eine weitere Vorsorgevollmacht mit vorbereiteten Schreiben und Unterlagen für die beglaubigungsrelevante Betreuungsbehörde.
Das neue Notvertretungsrecht
Grundlage: Nach jahrelangem hin und her hat sich die Bundesregierung nun entschlossen, das Ehegattenvertretungsrecht einzuführen und somit, so sagt man, die Betreuungsgerichte in Bezug auf Betreuungen und vor allem Eilbetreuungen zu entlasten. Aber: Die Ehegatten dürfen nicht rechtlich getrennt leben und es darf keine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister vorhanden sein, dass der jeweilige Ehegatte einen nicht vertreten soll.
Einsatzbereiche: Ausschließlich Ehegatten dürfen sich in Notsituationen, in welchen der z.B. Verunfallte nicht ansprechbar ist, in Gesundheitsangelegenheiten kurzfristig und maximal bis zu 6 Monaten vertreten. Die Vertretung ist eng gefasst und nur für wenige Bereich umsetzbar.
Die Vertretung über eine Vorsorgevollmacht hat z.B. ca. 100 Entscheidungsbefugnisse. Das Ehegattenvertretungsrecht regelt hingegen nur ca. 10 Befugnisse.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Presseartikel unter folgendem Link: HIER KLICKEN
Die Kontrollbetreuung
nach §§ 1815 Abs. 3 und 1820 Abs. 3 BGB neue Fassung (n.F.)
Grundlage: Die grundsätzliche Möglichkeit, eine Kontrollbetreuung zu beantragen, war schon seit jeher gegeben. In den JURA DIREKT Vollmachten war diese auch von Anfang an verankert.
Eine Kontrollbetreuung ist einzurichten, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, welche darauf hinweisen, dass der Bevollmächtigte „nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers“ handelt.
So wird auch klar, warum eine umfassend formulierte Vorsorgevollmacht und ein detailliert verfasstes Innenverhältnis für die Rechtssicherheit und Entlastung der Familie so wichtig ist. Wenn Vollmachtsbestandteile konkret und eindeutig formuliert sind, wissen Bevollmächtigte welche Befugnisse sie haben und die Familienangehörigen können, falls es zu Differenzen kommt, in Bezug auf klar formulierte Ausführungen eine Kontrollbetreuung beantragen.
Fazit: Eine Kontrollbetreuung kann ein notwendiger Schritt sein. Die Verankerung war in JURA DIREKT Vollmachten schon immer gegeben.
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Grundlage: Bisher hatten Betreuungsgerichte die Möglichkeit, rund um die Uhr eine Abfrage durchzuführen, ob es z.B. für einen Verunfallten, der auf der Intensivstation liegt, einen Bevollmächtigten gibt. Die Anfrage kam über die Krankenhausverwaltung, wobei diese Anfrage des Krankenhauses beim Betreuungsgericht nicht verpflichtend war. So wurden leider immer wieder Betreuungen beantragt, obwohl es Vollmachten gab. Die Betreuung wieder „loszuwerden“ ist oft ein aufwändiges und ärgerliches „Verfahren“.
Was ändert sich ab 2023
Das ZVR erhält mehr Eintragungs- und Abfragemöglichkeiten.
Fazit: Der bürokratische Aufwand und die tatsächliche Umsetzung im Krankenhaus wird sich erst in der Praxis zeigen.
Kunden von JURA DIREKT, welche Ihre Vollmachten haben erledigen lassen, erhalten automatisch eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. JURA DIREKT ist hier als 24 Std. Notfallkontakt angegeben und begleitet den Notfall zwischen den beteiligten Personen. Durch die Notfallkarte und noch viel wichtiger durch die Schlüsselanhänger sind JURA DIREKT Kunden von Sanitätern, Ärzten, Polizeibeamten und weiteren Notfallbeteiligten immer und eindeutig über die 24/7 Hotline identifizierbar.
Die Nachlassplanung
Mit den JURA DIREKT Tools können Kunden frühzeitig ihre LEBZEITIGE Nachlassplanung angehen. Nachlassoptimierung startet Jahrzehnte vor dem Sterbefall. Um Erbengemeinschaften zu vermeiden und um steuerlich früh genug einzugreifen, sollte eine Stammbaumberatung zur alltäglichen Beratungspraxis gehören.
Mit dem Stammbaum-Beratungsansatz auf jeder Landingpage ist das Thema kostenfrei und einfach umsetzbar.
16.12.2022, JD-DA
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