Hat man eine Vorsorgevollmacht selbst aufgesetzt oder anwaltlich erstellen lassen, empfehlen Experten*innen bei Besitz einer Immobilie oder eines Handelsgewerbes die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung durch eine deutsche Betreuungsbehörde.
Mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht darf die darin bevollmächtigte Vertrauensperson den / die Vollmachtgeber*in in verschiedenen Lebensbereichen vollumfänglich rechtlich vertreten. Eine Beurkundung oder Beglaubigung ist für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht laut Gesetz nicht zwingend notwendig.
Damit bevollmächtigte Personen zu Lebzeiten die Verwaltung von Immobilien oder bestehendem Handelsgewerbe in Deutschland reibungslos abwickeln können, empfiehlt sich eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung der Vorsorgevollmacht bei einer zuständigen deutschen Betreuungsbehörde. Die Beglaubigungsgebühr ist gesetzlich auf max. 10 € festgelegt.
Eine gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht entspricht damit vollinhaltlich den Anforderungen des § 29 der Grundbuchordnung (GBO).
Zudem zeigt die Praxis, dass bevollmächtigte Personen mit einer Unterschriftsbeglaubigung im Rechtsverkehr unkomplizierter handeln können und z.B. auch inländischen Banken diese schneller anerkennen. Deshalb ist die Beglaubigung über eine Betreuungsbehörde in jedem Fall empfehlenswert, nicht nur für Immobilienbesitzer*innen oder Selbständige. Für ausländische Konten und Immobilien sollte die Bevollmächtigung im Ausland vor Ort erteilt werden.
Die neue Situation ab 2023:
Eine bis Ende 2022 durch eine Betreuungsbehörde unterschriftsbeglaubigte Vorsorgevollmacht bleibt für Immobiliengeschäfte, welche einer öffentlich beglaubigten Urkunde bedürfen, auch über den Tod hinaus gültig (im Änderungsgesetz zur Einführung des neuen Betreuungsrechts geregelter Bestandsschutz nach §34 BtOG).
Ab 2023 gilt die betreuungsbehördliche Beglaubigung, anders als die notarielle (Kosten brutto 23,80 - 83,30€), dann nur noch für Immobilienübertragungen zu Lebzeiten. Auch heute schon greift die Beglaubigung nicht in allen Fällen über den Tod hinaus. Das hängt stark von der individuellen Erbsituation ab. Alleinerben*innen können z.B. mit der behördlichen Beglaubigung leider nur „meistens“ die Übertragung durchführen, bei Erbengemeinschaften wird dies gelegentlich verneint. Hier unterscheiden sich oft die Entscheidungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken und Bundesländern. Ziel der handelnden Institutionen ist es immer, ein eröffnetes Testament oder einen Erbschein zu erhalten. Nur dann, so bestätigen die Nachlassgerichte, kann man von einer „sicheren“ Nachlasstätigkeit ausgehen. Außerdem kann jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft die Vollmacht auch ohne Grund widerrufen. Für den Einsatz einer beglaubigten Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten ändert sich nichts.
Ab 2023 soll zudem die örtliche Zuständigkeit der Betreuungsbehörden aufgehoben werden. Der Vorteil ist, dass eine Unterschriftsbeglaubigung nun unabhängig des Wohnortes bei jeder Betreuungsbehörde durchgeführt werden kann. Wie schnell das in die Praxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Gibt es eine Alternative zur Unterschriftsbeglaubigung?
Immobiliengeschäfte und Firmenangelegenheiten können zu Lebzeiten auch mit einer rechtskonformen Betreuungsverfügung durchgeführt werden. Der / die Bevollmächtigte ist somit auch ohne Beglaubigung durch eine rechtliche Betreuerbestellung als „Wunschperson“ des / der Vollmachtgebers*in voll handlungsfähig. Diese Art der Abwicklung ist auch durch einen BGH-Beschluss bestätigt worden (03.02.2016 XII ZB 307/15).
Ablauf in der Praxis ohne beglaubigte Vorsorgevollmacht:
Ein Verkauf, z. B. einer Immobilie, wird dann im Fall der Fälle mit dem Betreuungsgericht in Bezug auf den Verwendungszweck des Verkaufserlöses abgestimmt (z. B. Pflege des / der Vollmachtgebers*in). Die bevollmächtigte Person wird vom Gericht für den Verkauf der Immobilie als sogenannte*r Verfahrenspfleger*in (Verfahrensbetreuer*in) ausschließlich für diesen Verkaufsvorgang eingesetzt.
JURA DIREKT unterstützt bei der Unterschriftsbeglaubigung
Seit Jahren koordiniert JURA DIREKT entsprechend der gesetzlichen Lage und der Gegebenheiten vor Ort bundesweit Beglaubigungen bei über 500 Behörden.
Die JURA DIREKT GmbH mit Sitz in Nürnberg steht seit 2011 für den spezialisierten und bundesweiten Service rund um das Thema rechtliche Vorsorge. JURA DIREKT als Servicegesellschaft unterstützt Kunden*innen in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien bei der Erstellung von individuellen Vorsorgevollmachten (ggfs. inkl. gewerblicher Regelungen), Betreuungs- und Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Durch eigens entwickelte Software-Lösungen wird dieser Service kompetent, einfach und mit TÜV-zertifizierten Prozessen angeboten. Das erfahrene JURA DIREKT Team betreut Kunden*innen und deren Angehörige bei allen Abläufen und unterstützt persönlich im Rahmen des ebenfalls TÜV-zertifizierten JURA DIREKT Services 24/7 weltweit bei allen Herausforderungen.
09.11.2022-DA
Quellen: JURA DIREKT GmbH, Partneranwälte JURA DIREKT
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