Das JURA DIREKT Notfall-Team erhält einen Anruf der Tochter und Erstbevollmächtigten einer Kundin. Sie teilt mit, dass es ihrer Mutter gesundheitlich sehr schlecht geht und sie seit gestern auf der Intensivstation im Krankenhaus liegt. Der Arzt hat die Familie bereits darauf vorbereitet, dass es Zeit ist, Abschied zu nehmen. Dem Sohn, ihrem Bruder, fällt das allerdings sehr schwer.
Die Kundin hat eine Betreuungs- und Patientenverfügung und auch eine Vorsorgevollmacht über die kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien erstellen und bei JURA DIREKT hinterlegen lassen. In der Patientenverfügung hat sie klar ihre Wünsche geäußert, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen, die nur den Todeszeitpunkt hinauszögern. Bei Einlieferung ins Krankenhaus war sie zudem noch voll ansprechbar und hat auch dem behandelnden Arzt diese Wünsche nochmal mündlich verdeutlicht.
Der Sohn kann die Wünsche seiner Mutter – lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden – noch nicht akzeptieren. Eine völlig normale Reaktion in solch emotionalen Ausnahmesituationen. Die Tochter unserer Kundin sorgt sich allerdings, dass ihr Bruder versucht der Patientenverfügung zu widersprechen und wendet sich daher an das JURA DIREKT Notfall-Team.
Die erfahrene Mitarbeiterin versucht der Erstbevollmächtigten Trost zu spenden und geht auf ihre Sorgen ein: „Das ist eine Extremsituation, wenn die eigene Mutter im Sterben liegt. Ihrem Bruder fällt es verständlicherweise schwer, loszulassen. Rein rechtlich sind Sie die Erstbevollmächtigte sowohl in der Patientenverfügung als auch in der Vorsorgevollmacht. Allein Sie haben die rechtliche Befugnis, die Wünsche Ihrer Mutter durchzusetzen. Diese gehen immer vor. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihr Bruder der Patientenverfügung widersprechen kann.“
Natürlich will die Anruferin ihrem Bruder helfen, Abschied zu nehmen. Aber ihr ist es auch wichtig, dass die Wünsche ihrer Mutter berücksichtigt und respektiert werden.
Fazit: Häufig erlebt das JURA DIREKT Notfall-Team, dass Angehörige und Bevollmächtigte in Situationen, in denen es um Familienmitglieder geht, stark emotional belastet sind. Gedanken und Emotionen drehen sich im Kreis. Es hilft, sich auszutauschen und bei Bedarf auch jederzeit eine Zweitmeinung für zusätzliche Sicherheit einholen zu können. Angehörige können sich 24/7 an die JURA DIREKT Notfall-Hotline wenden und erhalten fundierte Einschätzungen und Auskünfte von erfahrenen Mitarbeitenden sowie dem Wissenschaftlichen Beirat, dessen Fachmedizinern*innen und den kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.