Banken haben enorme Sicherheitsvorschriften – auch bei der Anerkennung von Vollmachten. Manchmal müssen deshalb Anwältinnen und Anwälte eingesetzt werden, um den Sachverhalt bei Differenzen schnell zu klären.
So auch bei dem Bevollmächtigten einer JURA DIREKT Kundin. Die Bank erkennt die Vorsorgevollmacht zwar an, stellt aber seltsame Zusatzanforderungen. Folgendes Schreiben von der Bank bereitet ihm Sorgen:
„Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass wir die Vorsorgevollmacht von Frau Brunner* akzeptieren. Es ist lediglich eine Bestätigung notwendig, dass die Unterschrift von Frau Brunner im Beisein des Rechtsanwaltes erfolgte. Eine offizielle Beglaubigung ist nicht notwendig.“
Der Bevollmächtigte ist unsicher, wie er weiter vorgehen soll. Innerhalb des JURA DIREKT Services kann die Mitarbeiterin der Notfall-Hotline dem Bevollmächtigten direkt weiterhelfen und kontaktiert umgehend den Kooperationsanwalt, der die Vollmachten gefertigt hat. Eine Erstkorrespondenz mit unseren Partnerkanzleien erfolgt im Rahmen des JURA DIREKT Services ohne weitere Mehrkosten.
Der kooperierende Rechtsanwalt setzt sich sofort mit der Bank in Verbindung und erläutert dieser, dass es für die Zusatzforderung einer Unterschrift im Beisein eines Rechtsanwalts keine Rechtsgrundlage gibt, da eine rechtsverbindliche, anwaltliche Vollmacht vorliegt. Die Bankfiliale meldet sich binnen weniger Stunden zurück: „Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Vorsorgevollmacht von Frau Brunner akzeptieren. Die Vollmacht ist bei jeder Rechtshandlung im Original vorzulegen und der Bevollmächtigte muss sich legitimieren. Wir benötigen also die Ausweiskopie des Bevollmächtigten, die er gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht erneut bei uns einreicht.“
Nach erfolgreicher Legitimation kann der Bevollmächtige nun alle nötigen Geschäfte im Sinne der Vollmachtgeberin tätigen.
Fazit: Dank des JURA DIREKT Services sind Bevollmächtigte nie auf sich allein gestellt. Eine rechtliche Erstempfehlung und Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) der Rechtsanwälte bei Differenzen mit Institutionen wie Banken, Behörden oder Gerichten erfolgen innerhalb des JURA DIREKT Services ohne Mehrkosten.
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