Vorsorgedokumente sind im Notfall nur mit rechtsgültiger Unterschrift des Vollmachtgebers wirksam und einsatzbereit.
Die Kundin einer JURA DIREKT Kooperationspartnerin hat ihre Vollmachten und Verfügungen über eine der kooperierenden JURA DIREKT Anwaltskanzleien in Auftrag gegeben. Diese befinden sich nun für die finale Unterschrift postalisch auf dem Weg zur Kundin.
Doch die Patientenverfügung wird schneller benötigt als gedacht. Heute um 12.30 Uhr ruft die JURA DIREKT Kooperationspartnerin die 24/7 Notfall-Hotline an und bittet die Patientenverfügung der Kundin unverzüglich an das KRH Klinikum Nordstadt in Hannover zu faxen. Die Kundin ist nach einem schweren Autounfall dort eingeliefert worden. Sie ist noch ansprechbar, aber muss schnellstmöglich einer riskanten OP unterzogen werden.
Die Servicemitarbeiterin kann jedoch im Notfallsystem sehen, dass die Patientenverfügung mit der Unterschrift der Kundin noch nicht vorliegt. Das bedeutet: Sie ist nicht vollumfänglich wirksam. Was nun?
Das JURA DIREKT Notfall-Team ist für solche Situationen geschult und handelt schnell. Die Mitarbeiterin der Notfall-Hotline ruft im Krankenhaus an und klärt, ob es möglich ist, die Vollmachten und Verfügungen zur Unterschrift ins Krankenhaus zu faxen. Das Krankenhaus ist begeistert von dieser Option und die Kundin erhält ein paar Minuten später ihre ausgedruckten Dokumente.
Diese sind nach Unterschrift auch sofort wirksam und einsatzbereit. Somit ist auch der Bevollmächtigte, falls Komplikationen während der bevorstehenden OP auftreten, vertretungsberechtigt und könnte im Sinne der Kundin entscheiden.
Fazit: Durch das routinierte JURA DIREKT Service-Team werden brenzliche Situationen entsprechend der Bedürfnisse und individuellen Situationen der Kunden sicher und schnell gelöst. Lob bekommt das JURA DIREKT Team nicht nur vom Krankenhaus, sondern auch die Kundin ist begeistert: „Der Service ist Gold wert.“
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.