Als Ehepaar teilt man sein ganzes Leben. Finanziell bevorzugen aber viele eigene Kontoregelungen. Bei Unfall oder Krankheit kann das Konto inkl. Zahlungsaktivitäten dann jedoch nicht mehr eigenverantwortlich verwaltet werden. Ohne rechtswirksame Vollmacht drohen dann finanzielle Engpässe im Alltag.
So auch bei der Kundin Frau Kaiser*, die aufgrund teilweiser Verwirrung keine Bankgeschäfte mehr tätigen soll und diesen Aufgabenbereich durch eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht der JURA DIREKT Kooperationsanwälte auf ihren Ehemann als Bevollmächtigten übertragen lassen hat.
Dennoch wählt der Ehemann an einem Septembertag die JURA DIREKT Notfall-Hotline: „Ich habe keinen Zugriff auf das Online-Konto meiner Frau. Die Online-Bank verlangt eine explizite Bankvollmacht. Das kann doch nicht sein, oder?“ so Herr Kaiser verunsichert.
Der Mitarbeiter beruhigt den Ehemann und klärt den Fall umgehend mit dem ausstellenden Kooperationsanwalt.
Laut diesem ist die Vollmacht gesetzesaktuell, rechtskonform und im Notfall auch rechtswirksam. Sie enthält sogar einen Passus, der Bankgeschäfte durch Bevollmächtigte explizit erlaubt. Mit einer schriftlichen Bestätigung des Anwalts wendet sich der JURA DIREKT Mitarbeiter direkt an die entsprechende Bankfiliale. Nach kurzer Klärung erhält der Ehemann umgehend den Zugang zum Online-Konto seiner Frau, das er ab sofort als ihr Bevollmächtigter entsprechend verwalten kann.
Fazit: In der Vorsorgevollmacht, die anwaltlich von den JURA DIREKT Kooperationsanwälten gefertigt wird, ist geregelt, dass der Bevollmächtigte alle Vermögensangelegenheiten und hierbei alle Rechtshandlungen vornehmen darf. Die Vollmacht berechtigt gegenüber jeglichen Bankinstituten alle Arten von Abhebungen, Einzahlungen und Überweisungen. Dennoch ist es für Bevollmächtigte und Angehörige oft hilfreich, wenn „das Recht“ auch anwaltlich durchgesetzt wird.
*Aus Datenschutzgründen sind alle genannten Namen abgeändert.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.