Auch mit rechtskonformen Vollmachten benötigen Bevollmächtigte für die Abklärung mit Institutionen, Behörden und Ärzten manchmal Hilfe, um im Sinne des Vollmachtgebers handeln zu können.
Diesmal wendet sich ein JURA DIREKT Kooperationspartner an die Notfall-Hotline, da seine Kunden Probleme mit der Krankenkasse haben.
Der Mann ist krank und braucht dringend weitere medizinische Behandlungsmaßnahmen, die vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden müssen. Er ist vorübergehend nicht in der Lage das selbst zu übernehmen, weshalb die Ehefrau als seine bevollmächtigte Vertrauensperson die Kommunikation übernimmt. Allerdings bekommt sie von den Krankenkassen keinerlei Auskunft.
Über die JURA DIREKT Kooperationskanzleien hat das Ehepaar vor einiger Zeit Vollmachten und Verfügungen abgeschlossen. Die Mitarbeiterin der JURA DIREKT Notfall-Hotline setzt sich unmittelbar mit der entsprechenden Betriebskrankenkasse (BKK) in Verbindung, bei der der Ehemann versichert ist. Die dort zuständige Dame bestätigt, dass die Vorsorgevollmacht benötigt wird, um Auskünfte an die Bevollmächtigte geben zu dürfen.
Die JURA DIREKT Mitarbeitern faxt noch während des Gesprächs eine Kopie der Original-Vorsorgevollmacht an Mitarbeiterin der BKK und lässt sich den Erhalt per Mail bestätigen. Die Originalvollmachten werden im Rahmen des JURA DIREKT Services im datenschutzkonformen Archiv hinterlegt, um die Vollmachten vor Verlust und Missbrauch zu schützen und sie in Notfällen direkt an die entsprechenden Ansprechpartner senden zu können.
Anschließend ruft die Mitarbeiterin die Ehefrau an und teilt ihr mit, dass alles geregelt ist und sie ab sofort Auskünfte über weitere Behandlungsmethoden des Ehemanns, Übernahme der Kosten usw. erhält.
Fazit: Die Ehefrau bedankt sich und ist begeistert: „Es war eine wichtige und richtige Entscheidung, alles bei JURA DIREKT zu regeln. Vor allem, weil alles so reibungslos funktioniert.“
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
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